Mitgliedschaft bei den Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V.

Allgemeines

Mitglied kann jeder Bürger werden, der die Satzung der Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V. sowie die Gewässerordnungen anerkennt.

Die Mitgliedschaft kann ab dem 8. Lebensjahr, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, erworben werden. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern.

Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre können unter Aufsicht angeln. Die begleitende Person muss ein aktiver Angler sein.

Gruppenbild Abangeln 2023

Diese Angelerlaubnis gilt als Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Hat der Angler das 14. Lebensjahr vollendet, kann er diese ablegen.
Bei Kontrollen müssen Kinder oder der Jugendliche ihr Alter nachweisen können.

5 Schritte zur Mitgliedschaft

Du möchtest unserem Verein beitreten? Kein Problem – in 5 Schritten zur Mitgliedschaft!

  • Schritt 1Aufnahmeantrag herunterladen und ausfüllen
  • Schritt 2Einverständniserklärung zum Datenschutz herunterladen, lesen und unterschreiben
  • Schritt 3 – ein aktuelles Lichtbild für den Mitgliedsausweis anfertigen lassen *

  • Schritt 4Kopie des Fischereischein erstellen *

  • Schritt 5 – die Unterlagen aus Schritt 1-4 zur weiteren Bearbeitung im Vereinsheim abgeben

* Schritt 3 und 4 sind nur für eine aktive Mitgliedschaft nötig.

In der aktuellen Beitrags- und Gebührenordnung kannst Du nachlesen, welche Gebühren und Beiträge für Deine Mitgliedschaft anfallen.