Fischereiaufseher der Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V.

Allgemeines

Aufgabe der Fischereiaufseher ist es, Verstöße gegen fischerei­rechtliche Bestimmungen sowie Verletzungen von Fischerei­rech­ten festzustellen und anzuzeigen. Sie sind befugt,

  • Personen, die in einem Gewässer den Fischfang ausüben, auf­zufordern, sich zur Person und hinsichtlich ihrer Befugnis zum Fischfang auszuweisen (§ 57 Abs. 1),
  • die beim Fischfang gebrauchten Fanggeräte, die Fanggeräte und Fische in Fischereifahrzeugen sowie Fischbehälter in Gewässern zu durchsuchen (§ 56 Abs. 3),

  • die an die Gewässer angrenzenden Grundstücke zu betreten, sowie Gewässer zu befahren (§ 56 Abs. 3).

Darüber hinaus haben die Fischereiaufseher keine polizeilichen Befugnisse; sie sind insbesondere nicht befugt, unmittelbaren Zwang anzuwenden.

Fischereiaufseher

Folgende Angelfreunde sind als Fischereiaufseher bestellt:

Kai Behme

Benjamin Hörske

Björn Ulrich

Niclas Benna