Mitgliedschaft bei den Angelfreunden Weyhausen von 1983 e.V.
Allgemeines
Mitglied kann jeder Bürger werden, der die Satzung der Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V. sowie die Gewässerordnungen anerkennt.
Die Mitgliedschaft kann ab dem 8. Lebensjahr, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, erworben werden. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern.
Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre können unter Aufsicht angeln. Die begleitende Person muss ein aktiver Angler sein.

Diese Angelerlaubnis gilt als Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Sobald der Angler das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann er die Prüfung ablegen.
Bei Kontrollen müssen Kinder oder Jugendliche ihr Alter nachweisen können.
5 Schritte zur Mitgliedschaft
Du möchtest unserem Verein beitreten? Kein Problem – in 5 Schritten zur Mitgliedschaft!
* Schritt 3 und 4 sind nur für eine aktive Mitgliedschaft nötig.
In der aktuellen Beitrags- und Gebührenordnung findest du die Details zu den anfallenden Gebühren und Beiträgen für deine Mitgliedschaft.