Mitgliedschaft bei den Angelfreunden Weyhausen von 1983 e.V.

Allgemeines

Mitglied kann jeder Bürger werden, der die Satzung der Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V. sowie die Gewässerordnungen anerkennt.

Die Mitgliedschaft kann ab dem 8. Lebensjahr, mit Zustimmung der Erziehungsberechtigten, erworben werden. Der Verein besteht aus aktiven und passiven Mitgliedern.

Kinder und Jugendliche bis 14 Jahre können unter Aufsicht angeln. Die begleitende Person muss ein aktiver Angler sein.

Gruppenbild mit Mitgliedern der Angelfreunde Weyhausen
Gruppenbild mit Mitgliedern der Angelfreunde Weyhausen

Diese Angelerlaubnis gilt als Vorbereitung auf die Fischerprüfung. Sobald der Angler das 14. Lebensjahr vollendet hat, kann er die Prüfung ablegen.
Bei Kontrollen müssen Kinder oder Jugendliche ihr Alter nachweisen können.

5 Schritte zur Mitgliedschaft

Du möchtest unserem Verein beitreten? Kein Problem – in 5 Schritten zur Mitgliedschaft!

  • Schritt 1Aufnahmeantrag herunterladen und ausfüllen
  • Schritt 2Einverständniserklärung zum Datenschutz herunterladen, lesen und unterschreiben
  • Schritt 3 – Eine Kopie des Fischereischein erstellen *

  • Schritt 4 – Ein aktuelles Lichtbild für den Mitgliedsausweis anfertigen lassen *

  • Schritt 5 – die Unterlagen aus Schritt 1-3 zur weiteren Bearbeitung im Vereinsheim abgeben

* Schritt 3 und 4 sind nur für eine aktive Mitgliedschaft nötig.

In der aktuellen Beitrags- und Gebührenordnung findest du die Details zu den anfallenden Gebühren und Beiträgen für deine Mitgliedschaft.