Beitrags- und Gebührenordnung der Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V.

Allgemeines

Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.02.2025 wurde die Beitrags- und Gebührenordnung angepasst.

Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird zum 01.04. des Geschäftsjahres eingezogen. Eine monatliche Abrechnung erfolgt nicht. Bei Eintritt oder Austritt während des Geschäftsjahres ist der volle Beitrag zu zahlen.

Folgende Beiträge, Gebühren und Umlagen sind für eine aktive oder passive Mitgliedschaft fällig:

Beitrags- und Gebührenordnung der Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V.

Aktive Mitgliedschaft

Die Aufnahmegbühr für eine aktive Mitgliedschaft beträgt einmalig:

  • Erwachsene 65,00€.

  • Erwachsene ermäßigt (Schüler, Studenten, Auzubildende) 35,00€.

  • Jugendliche (14 – 18 Jahre) 30,00€.

Der Jahresbeitrag beträgt:

  • Erwachsene 36,00€.

  • Erwachsene ermäßigt (Schüler, Studenten, Auzubildende) 18,00€.

  • Jugendliche (14 – 18 Jahre) 18,00€.

Die Gebühr für die verspätete Abholung/Abgabe der Angelpapiere beträgt:

  • 15,00€.

Die Gebühr für den Ersatz des Sportfischerpasses beträgt:

  • 20,00€.

Die Gebühr für den Ersatz des Sportfischerpasses beträgt:

  • 20,00€.

Die Gebühr für die Nutzung des Vereinsheims beträgt:

  • Erwachsene 50,00€.

Du möchtest dem Verein Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V. als akitves Mitglied beitreten? Dann bist du nur 5 Schritte von einer Mitgliedschaft entfernt.

Passive Mitgliedschaft

Die Aufnahmegbühr für eine passive Mitgliedschaft entfällt!

Der Jahresbeitrag beträgt:

  • Erwachsene 36,00€.

  • Erwachsene ermäßigt (Schüler, Studenten, Auzubildende) 18,00€.

  • Jugendliche (14 – 18 Jahre) 18,00€.

  • Kinder (8-13 Jahre) 5,00€.

Die Gebühr für die Nutzung des Vereinsheims beträgt:

  • Erwachsene 50,00€.

Du möchtest dem Verein Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V. als passives Mitglied beitreten? Dann bist du nur 5 Schritte von einer Mitgliedschaft entfernt.