Aller – Abschnitt Sassenburg

Die Aller, Abschnitt Sassenburg, gehört dem ASV Sassenburg e.V. und wird gemeinsam mit den Vereinen der PIG Aller beangelt.

Der Abschnitt erstreckt sich von der Gemarkungsgrenze Sassenburg/Osloß bis zur Einmündung Maschgartenbach.

Als Inhaber eines gültigen Fischerei-Erlaubnisscheins, der für das Gewässer zugelassenen ist,  kann man die Aller in diesem Abschnitt befischen.

Auf der gesamten Fangstrecke, des Aller-Abschnitts Sassenburg, die du dir hier ansehen kannst, gilt die Fang- und Gewässerordnung der PIG Aller.

Folgendes Mitglied des ASV Sassenburg e.V. ist als Fischereiaufseher für den Aller-Abschnitt Sassenburg bestellt worden:

  • Christoph Kletke | +49 (0)151 50 56 93 39

Angelverbot

Vom 01.05. bis 01.06. eines jeden Jahres herrscht im Allerabschnitt von der Gemarkungsgrenze Sassenburg/Osloß bis zur Einmündung des Beverbachs ein Angelverbot.

Den gesamten Allerabschnitt von der Gemarkungsgrenze Sassenburg/Osloß bis zur Einmündung des Beverbachs kannst du dir hier ansehen .

Der Allerabschnitt von der Gemarkungsgrenze Sassenburg/Osloß bis zur Einmündung Beverbach darf nur von der B188 abgewandten Uferseite beangelt werden (westliches und südwestliches Ufer)!

Den gesamten Allerabschnitt von der Gemarkungsgrenze Sassenburg/Osloß bis zur Einmündung Beverbach  kannst du dir hier ansehen .

Der Allerabschnitt von der Einmündung Beverbach bis zur Allerbrücke Lehmweg (Zufahrt zum Sportplatz) darf nur von der B188 zugewandten Uferseite beangelt werden (östlichesUfer)!

Den gesamten Allerabschnitt von der Einmündung Beverbach bis Allerbrücke Lehmweg kannst du dir hier ansehen .

Die Aller hat folgendes Hauptfischvorkommen:

Aal, Aland, Aalquappe, Äsche,
Bachforelle, Barsch, Brasse,
Döbel, Güster, Hecht,
Karpfen, Rotauge, Rotfeder,
Schleie, Zander

Die Aller (Al) ist ein 260 km langer, südöstlicher und rechter Nebenfluss der Weser in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen (Deutschland).

An der Mündung der Aller in die Weser bei Verden ist sie mit einer mittleren Wasserführung von 120 m³/s nicht nur deren größter Nebenfluss, sondern zugleich der größte nicht ins Meer mündende Fluss Norddeutschlands. Ihr unterer Teil, die 115,8 km lange (Fließstrecke) Unteraller, ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Während der Allerregulierung in den 1960er Jahren wurde der Fluss weitgehend ausgebaut und an einigen Stellen begradigt, sowie größtenteils zum Hochwasserschutz eingedeicht.

(Quelle und mehr Informationen zur Aller auf WIKIPEDIA )