Beitrags- und Gebührenordnung der Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V.
Allgemeines
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 21.02.2025 wurde die Beitrags- und Gebührenordnung angepasst.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird zum 01.04. des Geschäftsjahres eingezogen. Eine monatliche Abrechnung erfolgt nicht. Bei Eintritt oder Austritt während des Geschäftsjahres ist der volle Beitrag zu zahlen.
Folgende Beiträge, Gebühren und Umlagen sind für eine aktive oder passive Mitgliedschaft fällig:

Aktive Mitgliedschaft
Die Aufnahmegbühr für eine aktive Mitgliedschaft beträgt einmalig:
Der Jahresbeitrag beträgt:
Die Gebühr für die verspätete Abholung/Abgabe der Angelpapiere beträgt:
Die Gebühr für den Ersatz des Sportfischerpasses beträgt:
Die Gebühr für den Ersatz des Sportfischerpasses beträgt:
Die Gebühr für die Nutzung des Vereinsheims beträgt: