Beitrags- und Gebührenordnung der Angelfreunde Weyhausen von 1983 e.V.
Allgemeines
Mit Beschluss der Mitgliederversammlung vom 27.02.2015 wurde die Beitrags- und Gebührendordnung angepasst.
Der Mitgliedsbeitrag ist ein Jahresbeitrag und wird zum 01.04. des Geschäftsjahres eingezogen. Es findet keine Abrechnung nach Monaten statt. Bei Ein- oder Austritt während des Geschäftsjahres, ist der volle Beitrag zu zahlen.
Folgende Beiträge, Gebühren und Umlagen sind für eine aktive oder passive Mitgliedschaft fällig:
Aktive Mitgliedschaft
Die Aufnahmegbühr für eine aktive Mitgliedschaft beträgt einmalig:
Der Jahresbeitrag beträgt:
Die Gebühr für die verspätete Abholung der Angelpapiere beträgt:
Die Gebühr für den Ersatz des Sportfischerpasses beträgt:
Die Gebühr für die Nutzung des Vereinsheims beträgt: