Informationen zum neuen Waffengesetz
Allgemeines
Im Oktober 2024 wurde das Waffengesetz verschärft, um auf die steigende Zahl von Messerangriffen zu reagieren. Diese neuen, strengeren Regelungen betreffen auch uns Angler. Unsere Verantwortung liegt darin, Fische waidgerecht zu versorgen und mit einem Messer zu töten, was eine umsichtige Handhabung voraussetzt.
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Vor der Änderung des Waffengesetzes: Welche Regelungen galten?
Vor der Gesetzesänderung galten folgende Regelungen für Messer:
- Erlaubt war das Führen von Messern mit einer Klingenlänge bis 12 cm sowie von Messern, die einhändig nicht feststellbar sind.
- Verboten waren feststehende Messer mit einer Klingenlänge über 12 cm und Messer mit einhändig feststellbarer Klinge, es sei denn, es lag ein anerkannter Grund vor.
Wichtig: Das Angeln galt bisher als anerkannter Grund, was sich nun ändert.
Auch nach der Verschärfung existiert kein generelles Messerverbot. Vor allem für Angler hat sich die Regelung bezüglich des Transports und der Orte, an denen Messer getragen werden dürfen, geändert. Dabei ist insbeondere von §42 des Waffengesetzes Bedeutung.
Nach der Änderung des Waffengesetzes: Welche Regelungen gelten?
Allgemeine Verbote
Veranstaltungen: Bei öffentlichen Veranstaltungen wie Ausstellungen, Kinos, Messen oder Diskotheken ist das Mitführen von Messern jeglicher Art strikt verboten.
Personenfernverkehr: Dieses Verbot gilt auch im öffentlichen Personenfernverkehr, an Bahnhöfen und an seitlich umschlossenen Haltestellen. Die Art des Messers oder die Länge der Klinge sind dabei irrelevant.
Waffenverbotszonen: Bundesländer können zusätzliche Waffenverbotszonen einrichten, in denen das Tragen von Messern ebenfalls untersagt ist. Diese Zonen können Straßen, Plätze oder Bildungseinrichtungen umfassen.
Definition: Ein Messer „führt“, wer es außerhalb der eigenen Wohnung griffbereit bei sich trägt.
Zusätzliche Verbote
Unabhängig von Veranstaltungen und festgelegten Verbotszonen sind bestimmte Messer grundsätzlich verboten. Dazu gehören insbesondere Butterfly- und Springmesser, die teilweise sogar im eigenen Zuhause nicht besessen werden dürfen.
Sonderregelungen im Waffenrecht für Angler
Angler genießen im Waffenrecht besondere Ausnahmeregelungen. Das generelle Messerführungsverbot enthält spezifische Bestimmungen, die für Angler von Bedeutung sind:
- Brauchtumspflege und Sport: Im Rahmen der Brauchtumspflege, der Jagd oder des Sports ist das Mitführen von Messern gestattet. Der Gesetzgeber zählt den Schieß- und Angelsport ausdrücklich zu diesen Ausnahmen.
- Allgemein anerkannte Zwecke: Messer dürfen auch für allgemein anerkannte Zwecke mitgeführt werden. Da das Tierschutzgesetz vorschreibt, gefangene Fische sinnvoll zu verwerten, müssen Angler in der Lage sein, Fische fachgerecht zu töten. Daher ist es Anglern erlaubt, am Angelplatz und während des Angelns ein Messer mitzuführen, jedoch nicht auf dem Weg dorthin.
Bei einer Kontrolle solltest du nachweisen können, dass das Messer ausschließlich zum Angeln benötigt wird. Gute Argumente sind vorbereitete Angelgeräte und ein gültiger Fischereischein. Zudem sollte der Erlaubnisschein (Angelkarte) für das Gewässer aktuell sein.
Welche Messer sind zugelassen?
Das Waffenrecht sieht für Angler folgendes vor:
- Erlaubte Messer:
- Feststehende Messer mit einer Klingenlänge unter 12 cm dürfen geführt werden.
- Messer mit klappbarer Klinge, die nicht einhändig feststellbar ist, wie z.B. Taschenmesser, sind ebenfalls gestattet.
- Weitere Messer sind erlaubt, wenn ein „berechtigtes Interesse“ besteht, z.B. ein Filetiermesser mit einer Klingenlänge über 12 cm für große Fische.
Wichtiger Hinweis:
Das waidgerechte Versorgen deines Fangs berechtigt nicht zum Führen eines Einhandmessers mit feststellbarer Klinge. Diese Tätigkeit kann auch mit den erlaubten Messertypen durchgeführt werden.
Sicherer Umgang mit Messern: Nicht griffbereit
Nicht zugriffsbereit: Der richtige Umgang mit Messern
Wenn du ein Messer gerade nicht benötigst, ist es wichtig, es „nicht zugriffsbereit“ zu transportieren/aufbewahren. Ein Messer gilt als nicht zugriffsbereit, wenn es nur mit mehr als drei Handgriffen erreichbar ist. Dazu sollte es in einem verschlossenen Behältnis innerhalb einer Tasche verstaut sein. Ein einfaches Verstauen in der Angeltasche reicht nicht aus. So verpackt darf das Messer auch in öffentlichen Verkehrsmitteln wie Bahn oder Bus transportiert werden.
Beispiel für die Handgriffe:
- Handgriff: Rucksack oder Tasche öffnen.
- Handgriff: Verschlossenes Behältnis aus der Tasche holen.
- Handgriff: Das verschlossene Behältnis öffnen.
- Handgriff: Das Messer aus der Scheide holen.
Fazit: Wichtige Aspekte des Waffenrechts für Angler
Messerführung: Als Angler ist es dir gestattet, bestimmte Messer aufgrund deines berechtigten Interesses am Angelplatz mitzuführen. Beachte jedoch, dass dieses Interesse ausschließlich am Angelplatz gilt und nicht auf dem Weg dorthin oder an anderen Orten.
Transportvorschriften: Bei Veranstaltungen, im öffentlichen Fernverkehr und in Messerverbotszonen ist es erforderlich, dein Messer in einem verschlossenen Behälter zu transportieren. Dabei müssen mindestens vier Handgriffe nötig sein, um es zu erreichen.
Verbotene Messer: Einige Messer sind generell verboten und dürfen nicht einmal besessen werden. Für das Angeln sind ein feststehendes Messer mit einer maximalen Klingenlänge von 12 cm oder ein Taschenmesser mit nicht einhändig feststellbarer Klinge geeignet.
Betäubungswerkzeuge: Gegenstände zum Betäuben von Fischen können als „Hieb- und Stoßwaffen“ eingestuft werden, weshalb dieselben Regelungen wie für Messer gelten: Am Angelplatz erlaubt, sonst nur im verschlossenen Behälter transportierbar.
Hinweis: Da sich die aktuellen Regelungen ändern können, ist es ratsam, sich regelmäßig über Neuerungen zu informieren, um stets auf dem neuesten Stand zu bleiben.