Aller – Abschnitt Osloß
Die Aller (Abschnitt Osloß) gehört dem ASV Boldecker Land e.V. und wird gemeinsam mit den Vereinen der PIG Aller beangelt.
Die Fangstrecke erstreckt sich von der Gemarkungsgrenze Osloß/Weyhausen bis zur Gemarkungsgrenze Osloß/Sassenburg.
Als Inhaber eines gültigen Fischerei-Erlaubnisscheins, der für das Gewässer zugelassenen ist, kann man die Aller in diesem Abschnitt befischen.
Auf der gesamten Fangstrecke des Aller-Abschnitts Osloß, die du dir hier ansehen kannst, gilt die Fang- und Gewässerordnung der PIG Aller.
Folgende Mitglieder des ASV Boldecker Land e.V. sind als Fischereiaufseher für den Aller-Abschnitt Osloß bestellt worden:
Die Aller hat folgendes Hauptfischvorkommen:
Aal, Aland, Aalquappe, Äsche,
Bachforelle, Barsch, Brasse,
Döbel, Güster, Hecht,
Karpfen, Rotauge, Rotfeder,
Schleie, Zander
Angelverbot
Vom 01.05. bis 01.06. eines jeden Jahres herrscht im Allerabschnitt von der Trogbrücke ESK bis zur Gemarkungsgrenze Osloß/Sassenburg ein Angelverbot.
Den gesamten Allerabschnitt von der Trogbrücke ESK bis zur Gemarkungsgrenze Osloß/Sassenburg kannst du dir hier ansehen .
Die Aller (Al) ist ein 260 km langer, südöstlicher und rechter Nebenfluss der Weser in Sachsen-Anhalt und Niedersachsen (Deutschland).
An der Mündung der Aller in die Weser bei Verden ist sie mit einer mittleren Wasserführung von 120 m³/s nicht nur deren größter Nebenfluss, sondern zugleich der größte nicht ins Meer mündende Fluss Norddeutschlands. Ihr unterer Teil, die 115,8 km lange (Fließstrecke) Unteraller, ist als Bundeswasserstraße ausgewiesen. Während der Allerregulierung in den 1960er Jahren wurde der Fluss weitgehend ausgebaut und an einigen Stellen begradigt, sowie größtenteils zum Hochwasserschutz eingedeicht.
(Quelle und mehr Informationen zur Aller auf WIKIPEDIA )